Allgemeine Geschäftsbedingungen

MBA Solutions GmbH, Gierlichsstraße 26, D-53840 Troisdorf

§ 1 Allgemeines
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden. Kunde im Sinne dieser Geschäftsbeziehungen sind Unternehmer ( § 310 Abs.1 BGB). Abweichende Bedingungen des Kunden, die MBA Solutions GmbH nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt, werden nicht Vertragsbestandteil. Individualabreden gehen vor.

§ 2 Angebote, Bestellungen, Vertragsschluss und Leistungsumfang
Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
An Abbildungen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor.
Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot des Kunden innerhalb von 2 Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.

§ 3 Lieferung
Alle Lieferungen erfolgen ab Lager Troisdorf bzw. ab Werk, soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Sofern der Kunde dies wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Kunde.
Wir versenden die Ware, soweit der Kunde diese nicht selbst abholt. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Unternehmer über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.
Im Falle der Nichtverfügbarkeit der Leistung wird der Kunde unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird, falls sie schon erbracht wurde, unverzüglich zurückerstattet.
Im Falle unseres Lieferungsverzugs ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden beschränkt, soweit der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht. Teillieferungen sind zulässig, soweit diese wirtschaftlich sinnvoll sind. Sie können gesondert berechnet werden. Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 5% der Gesamtbestellmenge müssen insbesondere bei Auftragsproduktionen akzeptiert werden und sind kein Grund für Nachlieferungen.

§ 4 Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff auf die vorbehaltene Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen.
Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages (einschließlich MwSt.) ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt oder in Zahlungsverzug gerät. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, uns alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen und uns die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen.

§ 5 Preise und Zahlung
Die angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich Verpackungskosten und, soweit der Kunde seinen Wohn- oder Geschäftssitz in der Bundesrepublik Deutschland hat, zuzüglich der Mehrwertsteuer zum jeweils geltenden Mehrwertsteuersatz. Zahlungen sind nach Lieferung ohne Abzug fällig, soweit nicht ein Zahlungsziel vereinbart und von uns angegeben wird.
Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, werden wir unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weitergehenderen Schadens Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnen. Darüber hinaus sind wir bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden – unbeschadet unserer sonstigen Rechte – befugt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen für ausstehende Lieferungen zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung sofort fällig zu stellen.

§ 6 Aufrechnung und Zurückbehaltung
Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 7 Gewährleistung
Mängelansprüche des Kunden setzen, soweit ein Handelsgeschäft vorliegt, voraus, dass der Kunde seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Ungeachtet dessen ist der Kunde als Unternehmer in jedem Fall verpflichtet, offensichtliche Mängel innerhalb von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen.
Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, leisten wir zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Soweit dem Kunden ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, ist unsere Haftung auch im Rahmen des Fehlschlagens der Nacherfüllung (Rücktritt oder Minderung nach Wahl des Kunden) auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Schadens begrenzt.
Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen.
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang. Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478,479 BGB bleibt unberührt; sie beträgt fünf Jahre, gerechnet ab Ablieferung der mangelhaften Sache.

§ 8 Gesamthaftung
Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 7 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB. Diese Begrenzung gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 9 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz; wir sind jedoch auch berechtigt, den Kunden an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.